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Gartenfiguren
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Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Keramik-Total
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausnahmslos für Abschluss und
Abwicklung aller Verträge mit unseren Vertragspartnern. Sie
gelten
vorrangig etwaiger abweichender Einkaufsbedingungen oder sonstige
Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner. Abweichende
Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung.
2. Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von [14
Tagen] [1] ohne Angabe von Gründen in Textform (z.
B. Brief, Fax, E-Mail) [oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen
wird – auch durch Rücksendung der Sache] [2] widerrufen.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform [3].
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs
[oder der Sache] [2]. Der Widerruf ist zu richten
an: [4]
Widerrufsfolgen [5]
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen)
herauszugeben. [6] Können Sie uns die empfangene
Leistung sowie Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht
oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben,
müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. [7] [Für
die Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die
Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die
Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. [8] Unter
„Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und
Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und
üblich ist. [9] Paketversandfähige Sachen sind auf
unsere [Kosten und] [10] Gefahr zurückzusenden.
Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt.] [2] Verpflichtungen
zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die
Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung [oder der
Sache] [2] , für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise
[11]
[12]
[13]
(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) [14]
Gestaltungshinweise:
- [1]
-
Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern
erst nach Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz
„einem Monat“. In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 9
einschlägig, wenn der dort genannte Hinweis nicht spätestens bei
Vertragsschluss in Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht
eine unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte
Widerrufsbelehrung einer solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn
der Unternehmer den Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1
Nummer 10 EGBGB unterrichtet hat.
- [2]
-
Der Klammerzusatz entfällt bei Leistungen, die
nicht in der Überlassung von Sachen bestehen.
- [3]
-
Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor,
ist Folgendes einzufügen:
- a)
-
bei schriftlich abzuschließenden
Verträgen: „ , jedoch nicht, bevor Ihnen auch eine
Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher Antrag oder eine
Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung
gestellt worden ist“;
- b)
-
bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1
Satz 1 BGB) über die
- aa)
-
Lieferung von Waren: „ , jedoch
nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der
wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht
vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht
vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2
EGBGB“;
- bb)
-
Erbringung von Dienstleistungen
außer Zahlungsdiensten: „ , jedoch nicht vor
Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer
Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;
- cc)
-
Erbringung von Zahlungsdiensten:
- aaa)
-
bei
Zahlungsdiensterahmenverträgen: „ , jedoch
nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer
2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 4 Absatz 1
EGBGB“;
- bbb)
-
bei
Kleinbetragsinstrumenten im Sinne des § 675i
Absatz 1 BGB: „ , jedoch nicht vor
Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel
246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1
Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer 2, 4 und
8 sowie Artikel 248 § 11 Absatz 1 EGBGB“;
- ccc)
-
bei
Einzelzahlungsverträgen: „ , jedoch nicht
vor Vertragsschluss und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten
gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1
Absatz 1 Nummer 8 bis 12 und Absatz 2 Nummer
2, 4 und 8 sowie Artikel 248 § 13 Absatz 1
EGBGB“;
- c)
-
bei Verträgen im elektronischen
Geschäftsverkehr (§ 312g Absatz 1 Satz 1 BGB): „ , jedoch
nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1
Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“;
- d)
-
bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „ ,
jedoch nicht, bevor der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des
gekauften Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“.
Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere
der vorstehenden Sonderfälle fällt (z. B. ein Fernabsatzvertrag über
die Lieferung von Waren im elektronischen Geschäftsverkehr), sind
die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu kombinieren (in dem
genannten Beispiel wie folgt: „ , jedoch nicht vor Eingang der Ware
beim Empfänger [bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor
Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in
Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten
gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3
EGBGB“). Soweit zu kombinierende Ergänzungen sprachlich identisch
sind, sind Wiederholungen des Wortlauts nicht erforderlich.
- [4]
-
Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige
Anschrift des Widerrufsadressaten.
Zusätzlich können angegeben werden:
Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine
Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält,
auch eine Internetadresse.
- [5]
-
Dieser Absatz kann entfallen, wenn die
beiderseitigen Leistungen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist
erbracht werden. Dasselbe gilt, wenn eine Rückabwicklung nicht in
Betracht kommt (z. B. Hereinnahme einer Bürgschaft).
- [6]
-
Bei der Vereinbarung eines Entgelts für die
Duldung einer Überziehung im Sinne des § 505 BGB ist hier Folgendes
einzufügen:
„Überziehen Sie Ihr Konto ohne eingeräumte
Überziehungsmöglichkeit oder überschreiten Sie die Ihnen eingeräumte
Überziehungsmöglichkeit, können wir von Ihnen über die Rückzahlung
des Betrags der Überziehung oder Überschreitung hinaus weder Kosten
noch Zinsen verlangen, wenn wir Sie nicht ordnungsgemäß über die
Bedingungen und Folgen der Überziehung oder Überschreitung (z. B.
anwendbarer Sollzinssatz, Kosten) informiert haben.“
- [7]
-
Bei Fernabsatzverträgen über Dienstleistungen ist
folgender Satz einzufügen:
„Dies kann dazu führen, dass Sie die
vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum
Widerruf gleichwohl erfüllen müssen.“
- [8]
-
Bei Fernabsatzverträgen über die Lieferung von
Waren ist anstelle des vorhergehenden Satzes folgender Satz
einzufügen:
„Für die Verschlechterung der Sache und für
gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die
Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache
zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der
Funktionsweise hinausgeht.“
- [9]
-
Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß
§ 357 Absatz 3 Satz 1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in
Textform erfolgt, ist anstelle der beiden vorhergehenden Sätze
einzufügen: „Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme
der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz
leisten.“ Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach
Vertragsschluss in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei
Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher
rechtzeitig vor Abgabe von dessen Vertragserklärung in einer dem
eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die
Wertersatzpflicht unterrichtet hat.
Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über
die Lieferung von Waren, ist anzufügen:
„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur
leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben,
die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise
hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“
versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es
etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist.“
- [10]
-
Ist entsprechend § 357 Absatz 2 Satz 3 BGB eine
Übernahme der Versandkosten durch den Verbraucher vereinbart worden,
kann der Klammerzusatz weggelassen werden. Stattdessen ist hinter
„zurückzusenden.“ Folgendes einzufügen:
„Sie haben die regelmäßigen Kosten der
Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten
entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen
Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren
Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die
Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht
haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.“
- [11]
-
Bei einem Widerrufsrecht gemäß § 312d Absatz 1
BGB, das für einen Fernabsatzvertrag über die Erbringung einer
Dienstleistung gilt, ist hier folgender Hinweis aufzunehmen:
„Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der
Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt
haben.“
- [12]
-
Der nachfolgende Hinweis für finanzierte
Geschäfte kann entfallen, wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt:
„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen
finanzieren und ihn später widerrufen, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine
wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn
sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des
Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist,
tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der
Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und
Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht,
wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.
B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.
Wollen Sie eine vertragliche Bindung so
weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem
Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den
Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.“
Bei einem finanzierten Erwerb eines Grundstücks
oder eines grundstücksgleichen Rechts ist Satz 2 des vorstehenden
Hinweises wie folgt zu ändern:
„Dies ist nur anzunehmen, wenn die
Vertragspartner in beiden Verträgen identisch sind oder wenn der
Darlehensgeber über die Zurverfügungstellung von Darlehen hinaus Ihr
Grundstücksgeschäft durch Zusammenwirken mit dem Veräußerer fördert,
indem er sich dessen Veräußerungsinteressen ganz oder teilweise zu
eigen macht, bei der Planung, Werbung oder Durchführung des Projekts
Funktionen des Veräußerers übernimmt oder den Veräußerer einseitig
begünstigt.“
- [13]
-
Der nachfolgende Hinweis für Fernabsatzverträge
über Finanzdienstleistungen kann entfallen, wenn kein hinzugefügter
Fernabsatzvertrag über eine Dienstleistung vorliegt:
„Bei Widerruf dieses Fernabsatzvertrags über eine
Finanzdienstleistung sind Sie auch an einen hinzugefügten
Fernabsatzvertrag nicht mehr gebunden, wenn dieser Vertrag eine
weitere Dienstleistung von uns oder eines Dritten auf der Grundlage
einer Vereinbarung zwischen uns und dem Dritten zum Gegenstand hat.“
- [14]
-
Ort, Datum und Unterschriftsleiste können
entfallen. In diesem Fall sind diese Angaben entweder durch die
Wörter „Ende der Widerrufsbelehrung“ oder durch die Wörter „Ihr(e)
(einsetzen: Firma des Unternehmers)“ zu ersetzen.
3. Angebote / Preise
Unsere Angebote werden erst verbindlich, wenn sie nach Eingang einer
Bestellung schriftlich bestätigt werden. Für die Beschaffenheit der zu
liefernden Gegenstände ist ausschließlich der Inhalt der
Auftragsbestätigung maßgeblich. Unsere Angebote sind stets vertraulich zu
behandeln.
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist die Lieferung
technisch verbesserter Artikel oder solcher, die nur unwesentlich in Form,
Größe oder Farbe abweichen, zulässig.
Bestellungen sind für die Dauer von zwanzig Arbeitstagen ab Eingang bei
uns verbindlich. Erfolgt keine ausdrückliche Auftragsbestätigung
unsererseits, so gilt die Bestellung als angenommen, wenn wir die
Lieferung oder Leistung innerhalb der genannten Frist begonnen haben.
4. Liefer- und Leistungszeit
Nur ausdrücklich genau bezeichnete Liefertermine und -fristen sind für uns
verbindlich. Alle Auftragsbestätigungen und Terminzusagen erfolgen unter
dem Vorbehalt der Beschaffungsmöglichkeit. Werden wir durch Verzug eines
Vorlieferanten oder Herstellers an der Einhaltung einer Lieferfrist
gehindert, so ist der Käufer mit einer angemessenen Verlängerung der
Lieferfrist einverstanden. Im Falle der Unmöglichkeit oder höheren Gewalt
kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten, wenn der Lieferzeitpunkt mehr
als drei Monate überschritten wird. Der Rücktritt des Käufers vom Vertrag
wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist setzt schriftliche Mahnung nach
Ablauf der Lieferfrist und Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus.
Schadenersatzansprüche wegen Lieferverzugs sind ausdrücklich
ausgeschlossen, ausgenommen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit unsererseits.
5. Versand und Gefahrenübergang
Teillieferungen durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar
ist.
Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma
können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine
ausdrücklichen Weisungen gibt.
Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung mit den
Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wird. Der Käufer
hat offensichtliche Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer
unverzüglich zu rügen und dies anschließend auch Keramik-Total (Holger
Berten)
mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
Bei unbegründeter Annahmeverweigerung sind wir berechtigt, ohne
Nachfristsetzung nach unserer Wahl entweder vom Vertrag zurückzutreten,
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Kosten und Schäden,
die durch Nichtabnahme entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, ohne
Rücksicht auf den Grund der Annahmeverweigerung.
6. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten ab Rechnungsdatum für die Dauer der vereinbarten Zeit,
gegebenenfalls für die gesetzlich vorgesehene Zeitdauer Gewähr für die
Freiheit der Liefergegenstände von Mängeln, die trotz normaler Verwendung
und Bedienung auftreten.
Schlagen drei Nachbesserungsversuche des Verkäufers fehl und ist eine
Ersatzlieferung mangelfreier Gegenstände nicht möglich, kann der Käufer
nach Mahnung und nach Fristsetzung hinsichtlich des einzelnen,
mangelhaften Gegenstandes vom Vertrag zurücktreten.
Der Ersatz jeglicher Mangelfolgeschäden und Verzugsschäden ist
ausgeschlossen.
Der Ersatz sonstiger Schäden außerhalb der Gewährleistung ist
ausgeschlossen, ausgenommen vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten
des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen.
7. Zahlungsbedingungen
Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB nach
Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen.
Der Käufer kann gegen Forderungen unsererseits nur mit unbestrittenen oder
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein
Zurückbehaltungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn es auf demselben
Liefervertrag beruht.
Soweit Nicht anders vereinbart erfolgt
eine Zahlung immer per Nachnahme (ohne zusätzliche Gebühren) .Unter Abzug
verschiedener Rabatte ist auch eine Zahlung per Vorkasse jederzeit möglich.
Sollte der Käufer eine Lastschriftorder zurückziehen bzw. nicht leisten,
sind wir berechtigt 5 ? für anfallende Bearbeitung zu berechen.
Kommt der Käufer seiner Zahlungspflicht nach Erhalt der Ware nicht nach,
haben wir nach erfolgloser Anmahnung des Käufers das Recht, unsere
Forderung an eine von uns gewählte Inkassoagentur weiterzugeben und diese
mit der Einforderung des Rechungsbetrages zzgl. anfallende Zinsen, sowie
anfallenden Bearbeitungsgebühren, zu beauftragen.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sofern der Besteller Kaufmann ist oder seinen
Wohnsitz außerhalb Deutschlands hat, wird als ausschließlicher
Gerichtsstand der Sitz von Keramik-Total (Holger Berten) vereinbart.
9. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen nichtig, unwirksam oder anfechtbar sein oder
werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt und sind dann so
auszulegen bzw. zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck
in rechtlich zulässiger Weise möglichst genau erreicht wird. Das gilt auch
für eventuell ergänzungsbedürftige Lücken.
10. DEKORATIONSWARE IST KEIN SPIELZEUG
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, das alle von uns angebotenen Artikel
nicht für Kinder jeglichen Alters geeignet sind. Es handelt sich
ausschließlich um Dekorationsware, d. h. es besteht die Gefahr Teile zu
verschlucken, Farben und Kunststoffe sind nicht lebensmittelecht und evtl.
mit gesundheitsschädlichen Stoffen versehen.
11. Rückgabebelehrung
Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von [14
Tagen] [1] durch Rücksendung der Ware zurückgeben.
Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z. B. als Brief,
Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware [2].
Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z. B. bei sperrigen Gütern) können Sie
die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der
Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens.
In jedem Fall erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die
Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: [3][4]
[5]
Rückgabefolgen
Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen
Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Bei einer
Verschlechterung der Sache und für Nutzungen (z. B. Gebrauchsvorteile), die
nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand herausgegeben
werden können, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die
Verschlechterung der Sache müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die
Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die
Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. [6] Unter
„Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das Testen und
Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und
üblich ist. [7] Verpflichtungen zur Erstattung von
Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für
Sie mit der Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens, für uns mit dem
Empfang.
Finanzierte Geschäfte
[8]
(Ort), (Datum), (Unterschrift des Verbrauchers) [9]
Gestaltungshinweise:
- [1]
-
Wird die Belehrung nicht spätestens bei, sondern erst nach
Vertragsschluss mitgeteilt, lautet der Klammerzusatz „einem Monat“.
In diesem Fall ist auch Gestaltungshinweis 7 einschlägig, wenn der
dort genannte Hinweis nicht spätestens bei Vertragsschluss in
Textform erfolgt. Bei Fernabsatzverträgen steht eine unverzüglich
nach Vertragsschluss in Textform mitgeteilte Rückgabebelehrung einer
solchen bei Vertragsschluss gleich, wenn der Unternehmer den
Verbraucher gemäß Artikel 246 § 1 Absatz 1 Nummer 10 EGBGB
unterrichtet hat.
- [2]
-
Liegt einer der nachstehenden Sonderfälle vor, ist Folgendes
einzufügen:
- a)
-
bei schriftlich abzuschließenden Verträgen: „und auch nicht,
bevor Ihnen auch eine Vertragsurkunde, Ihr schriftlicher
Antrag oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des
Antrags zur Verfügung gestellt worden ist“;
- b)
-
bei Fernabsatzverträgen (§ 312b Absatz 1 Satz 1 BGB): „beim
Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger
Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch
nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß
Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB“;
- c)
-
bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312g
Absatz 1 Satz 1 BGB): „und auch nicht vor Erfüllung unserer
Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit
Artikel 246 § 3 EGBGB“;
- d)
-
bei einem Kauf auf Probe (§ 454 BGB): „und auch nicht, bevor
der Kaufvertrag durch Ihre Billigung des gekauften
Gegenstandes für Sie bindend geworden ist“.
Wird für einen Vertrag belehrt, der unter mehrere der vorstehenden
Sonderfälle fällt (z. B. ein Fernabsatzvertrag im elektronischen
Geschäftsverkehr), sind die jeweils zutreffenden Ergänzungen zu
kombinieren (in dem genannten Beispiel wie folgt: „beim Empfänger
[bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor
Eingang der ersten Teillieferung] und auch nicht vor Erfüllung
unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung
mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g
Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB“).
- [3]
-
Einsetzen: Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des
Rückgabeadressaten.
Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse
und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seines
Rücknahmeverlangens an den Unternehmer erhält, auch eine
Internetadresse.
- [4]
-
Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:
„Die Rückgabe paketfähiger Ware kann auch an das Unternehmen
(einsetzen: Namen/Firma und Telefonnummer einer Versandstelle)
erfolgen, das die Ware bei Ihnen abholt.“
- [5]
-
Hier kann der Hinweis hinzugefügt werden:
„Bei Rücknahmeverlangen wird die Ware bei Ihnen abgeholt.“
- [6]
-
Bei Fernabsatzverträgen über Waren ist anstelle des vorgehenden
Satzes folgender Satz einzufügen:
„Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen
müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die
Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist,
der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise
hinausgeht.“
- [7]
-
Wenn ein Hinweis auf die Wertersatzpflicht gemäß § 357 Absatz 3 Satz
1 BGB nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform erfolgt, ist
anstelle der beiden vorhergehenden Sätze folgender Satz einzufügen:
„Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.“
Bei Fernabsatzverträgen steht ein unverzüglich nach Vertragsschluss
in Textform mitgeteilter Hinweis einem solchen bei Vertragsschluss
gleich, wenn der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe
von dessen Vertragserklärung in einer dem eingesetzten
Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise über die
Wertersatzpflicht unterrichtet hat.
Handelt es sich um einen Fernabsatzvertrag über die Lieferung von
Waren, ist dem vorstehenden Hinweis anzufügen:
„Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit
Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die
Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter
„Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise“ versteht man das
Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im
Ladengeschäft möglich und üblich ist.“
- [8]
-
Der nachfolgende Hinweis für finanzierte Geschäfte kann entfallen,
wenn kein verbundenes Geschäft vorliegt:
„Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und später
von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch machen, sind Sie auch an den
Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine
wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann
anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn
sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer
Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des
Widerrufs oder bei der Rückgabe der Ware bereits zugeflossen ist,
tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der
Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und
Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Wollen Sie eine
vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie
von Ihrem Rückgaberecht Gebrauch und widerrufen Sie den
Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.“
- [9]
-
Ort, Datum und Unterschriftsleiste können entfallen. In diesem Fall
sind diese Angaben entweder durch die Wörter „Ende der
Rückgabebelehrung“ oder durch die Wörter „Ihr(e) (einsetzen: Firma
des Unternehmers)“ zu ersetzen.“
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